AGB´s

Mit der Meldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter noch die Sponsoren des Laufes und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen können. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Nach meiner Meldung habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren.


Hinweis laut Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert!

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Allgemeine Teilnahmebedingungen des SwimRun
Version.1:13.05.2020

1 – Geltungsbereich, Teilnehmerinformation

(a) Der SwimRun, welcher am 26. März 2023 stattfindet, ist ein SwimRun Bewerb. Veranstalter des SwimRun ist die der Verein Triheroes Askö NÖ, Urbanusstraße 20, 2522 Oberwaltersdorf. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die am Bewerb des SwimRun, in den unterschiedlichen Wertungen, teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.

(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den TeilnehmerInnen des SwimRun. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.triheroes.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.

(c) Erklärungen von Seiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: Triheroes Askö NÖ, Urbanusstraße 20, 2522 Oberwaltersdorf oder E-Mail: martin@fontanalauf.at) an den Veranstalter gerichtet werden.

2 – Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung

(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter www.triheroes.at gerne zur Verfügung.

 (b) Online-Anmeldung: Die Anmeldung zu allen Bewerben des SwimRun erolgt über die Website www.time-now-sports.at und my.raceresult.com.

(c) Nachnennungen bzw. Vor-Ort-Anmeldungen sind begrenzt möglich.

(d) Sonstige Anmeldungen per Post, E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.

(e) Die Bezahlung der Nenngebühr per Online-Anmeldung erfolgt mittels my.raceresult.com. Anmeldeschluss für die Online-Anmeldungen ist am Samstag der 18.03.2023 um 23:59:59 Uhr.

Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(f) Bei Anmeldung via Internet, über www.time-now-sports.at oder my.raceresult.com, erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung. Die Auflistung eines Teilnehmernamens in der offiziellen Starterliste, unter den angegeben Websiten, gilt als Nachweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an den Veranstalter übermittelt wurde und die Zahlung eingegangen ist.

(g) Eine Namensänderung oder eine Startplatzübertragung ist nicht möglich.

(h) Sollten es die behördlichen Anordnungen am Aufenthaltsort eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin unmöglich machen, dass diese/dieser an dem SwimRun Event teilnimmt (z.B. aufgrund von Ausgangssperren), so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin kein Recht auf Rückerstattung der Startgebühr. Es obliegt der Eigenverantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, sich rechtzeitig und vollumfänglich über die derzeit gültigen behördlichen Regelungen in seinem Aufenthaltsland/-gebiet/-ort zu informieren und sich daran zu halten.

(i) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, wenn die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem ungerechtfertigten Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, welche kostenlos vom Veranstalter angekündigt wurden (z.B. StarterInnenpaket).

(k) Es gibt begrenzte Startkapazitäten. Jedoch wird sich der Veranstalter bemühen allen eine Startmöglichkeit zu ermöglichen. Rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen und sichert den Startplatz.

3 – Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation

(a) JedeR, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an einem der Bewerbe des VRUN teilzunehmen. TeilnehmerInnen unter 18 Jahren, dürfen am VRUN leider nicht teilnehmen.

(d) Hat ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner / ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist der Veranstalter berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbes gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder durch einen anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und dem Veranstalter nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den AGBs des VRUN überein stimmt.

(e) Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderne Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihnen befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb des SwimRun zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährden würde.

4 – Haftungsausschluss

(a) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.

(b) Es obliegt der Eigenverantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, sich rechtzeitig und vollumfänglich über die derzeit gültigen behördlichen Regelungen (zB Ausgangsbeschränkungen/-sperren) in seinem Aufenthaltsland/-gebiet/-ort zu informieren und sich daran zu halten. Ebensolches gilt für die Einschätzung anderer Gefahren, welche die Teilnahme am SwimRun vereiteln können, wie zB. Höhere Gewalt (Sturm, Hagel, Hochwasser, Waldbrände, übermäßige Hitze, Kälte u.a.) oder Terrorgefahr. Die Verantwortung für die sichere Durchfürhung seiner/ihrer Teilnahme am SwimRun obliegt zu jedem Zeitpunkt dem Teilnehmer/der Teilnehmerin. Wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aufgrund einer dieser Gründe nicht am SwimRunN teilnehmen kann, so hat er/sie kein Recht auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren.

(c) Der SwimRUn findet bei jedem Wetter statt. Es kann jedoch notwendig werden, die Veranstaltung abzusagen aufgrund von „Höherer Gewalt“ (z.B. übermäßige Hitze, Kälte, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung (z.B. Verhängung von Ausgangsbeschränkungen aufgrund einer Epidemie/Pandemie). Wenn die Veranstaltung aus einem dieser Gründe vollständig oder teilweise abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden muss, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr und keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.

(d) Die TeilnehmerInnern sind selber dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe des SwimRun ihren Gesundheitszustand von einem Arzt / einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

(e) Es obliegt der Verantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, für die Verpflegung vor, während und nach des Laufbewerbs Sorge zu tragen.

5 – Datenerhebung und -verwertung

(a) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des SwimRunNstimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass seine/ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an den Verein Triheroes Askö NÖ, WTRV sowie die  Firmen race result AG sowie Cliffex Software Solutions LLP weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen.

(b) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des SwimRun stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in StarterInnen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien sowie social Media (zb. Facebook, Instagram….)

(c) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des SwimRun stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse vom Veranstalter verwendet werden darf, um Informationen betreffend der Veranstaltung zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird – analog zur Datenverarbeitung aus Punkt 5(a) für die Abwicklung der Veranstaltung benötigt und vom Verein Triheroes Askö NÖ, dem WTRV sowie die  Firmen race result AG sowie Cliffex Software Solutions LLP gespeichert und verarbeitet, jedoch niemals ohne Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin an Dritte weitergegeben.